AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis


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1. Geltungsbereich


2. Vertragsschluss


3. Widerrufsrecht


4. Preise und Zahlungsbedingungen


5. Liefer- und Versandbedingungen


6. Eigentumsvorbehalt


7. Mängelhaftung


8. Anwendbares Recht, Vertragssprache


9. Gerichtsstand


10. Alternative Streitbeilegung


11. Schlussbestimmungen


1) Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Ochmann Holzbearbeitungsmaschinen GmbH (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Angebote, Bestätigungen, Lieferungen, Leistungen und Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer persönlich oder unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 Satz 1 BGB abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Durch Kaufbestätigung, spätestens aber mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedienungen als angenommen.


1.2 Für Verträge über die Lieferung von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.


1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2) Vertragsschluss


2.1 Der Kunde kann persönlich, per Telefon, per Fax, per E-Mail, postalisch oder über das auf der Website des Verkäufers vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Verkäufer richten. Der Verkäufer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin in Textform (z.B. per E-Mail, Fax oder Brief), ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor ausgewählten Ware aus dem Warensortiment des Verkäufers zukommen. Unsere Angebote sind freibleibend. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten sowie Angaben in Werbemitteln sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind. Bei allen angebotenen Maschinen behalten wir uns den Zwischenverkauf vor. Alle mündlichen, telefonischen oder vor dritten ausgemachte Abmachungen bedürfen zur Wirksamkeit eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers. Als in den Preisen einbegriffene und mitzuliefernde Zubehörteile gelten nur die, welche in unseren Auftragsbestätigungen bzw. Rechnungen aufgeführt sind. Bei Inzahlungnahme von Gebrauchtmaschinen müssen diese riss- und bruchfrei und ohne versteckte Fehler sein.


2.2 Angebote kann der Kunde durch eine gegenüber dem Verkäufer abzugebende Annahmeerklärung persönlich, per Telefon, per Fax, per E-Mail, postalisch oder über das auf der Website des Verkäufers vorgehaltene Online-Kontaktformular annehmen.


3) Widerrufsrecht


3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.


3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.


3.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.


4) Preise und Zahlungsbedingungen


4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Unsere Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart, bei neuen Maschinen ab Fabrik, bei gebrauchten Maschinen ab Standort. Die Preise schließen nicht die Kosten für Verpackung, Fracht, Transportversicherung, Abladen, Aufstellen oder sonstige Spesen ein. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt, den am Tag der Auslieferung geltenden Preis in Rechnung zu stellen.


4.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.


4.3 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Angebot des Verkäufers mitgeteilt.


4.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben, immer aber vor Abholung, Verladung, Verpackung oder Beginn der Demontage.


4.5 Bei Überschreiten des Zahlungszieles ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bei Verbrauchern und 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bei Kaufleuten. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder zu einer Aufrechnung nicht befugt, und zwar auch dann nicht, wenn eine Mängelrüge erfolgt ist oder Transportschäden aufgetreten sind. Der Lieferer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Erhält der Verkäufer ungünstige Mitteilung über die Vermögenslage des Kunden, so kann er nach seiner Wahl bei noch nicht gelieferter Ware vom Vertrage zurücktreten oder unter Aufhebung aller etwaigen Zahlungsvereinbarungen, Barvorauszahlungen verlangen, und bei gelieferter aber noch nicht bezahlter Ware Rücksendung oder Barzahlung verlangen.


5) Liefer- und Versandbedingungen


5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.


5.2 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.


5.3 Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.


5.4 Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Liefergegenstände versandbereit sind und dies dem Kunden mitgeteilt ist. Mit diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auf den Kunden über, gleichgültig, ob sich der Liefergegenstand am Ort des Verkäufers oder an einer anderen Stelle befindet. Falls ausnahmsweise der Verkäufer einem Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung stattgibt, sind ihm vom Kunden die entstandenen Unkosten und der entgangene Gewinn zu ersetzen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, falls nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer bietet an, eine Transportversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt der Besteller. Die Ansprüche aus der abgeschlossenen Versicherung gegen die Versicherungsgesellschaft stehen dem Verkäufer zu. Vorsorglich tritt der Verkäufer die insoweit gegebenen Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde ist im Falle des Eintritts von Transportschäden zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, unabhängig davon, welche Schäden die Versicherungsgesellschaft zahlt.


5.5 Lieferfristenverlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Anlieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferern eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Käufer unverzüglich mit. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine. Liegt Leistungsverzug beim Verkäufer nach Maßgabe der Lieferbedienungen vor und setzt der Kunde mittels Einschreibebrief dem Verkäufer eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablaufdieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt, so ist der Kunde, wenn der Verkäufer die Nachfrist schuldhaft nicht einhält, zum Rücktritt berechtigt. Alle anderen Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen, Verzögerungen in der Anlieferung von Maschinen, Ausrüstungs- oder Zubehörteilen und Werkzeugen gelten auch als unverschuldet, wenn seitens des Unterlieferanten verspätete Anlieferung erfolgt, Liefertermine sind stets unverbindlich. Sofern mit dem Kunden vereinbart ist, dass er den Liefergegenstand beim Verkäufer oder einem Dritten abzuholen hat, hat er für eine fachmännische Demontage Sorge zu tragen. Der Kunde hat die Kosten der Demontage und Abholung sowie etwaige Beschädigungen an Hilfsmitteln und Gebäuden, welche im Zuge der Demontage entstanden sind, zu tragen. Für eventuelle Verspätungen bei der Abholung sowie für entstehende Schäden bei der Abholung und Demontage haftet der Verkäufer nicht.


6) Eigentumsvorbehalt


Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises und aller Nebenforderungen das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Zu den Nebenforderungen gehören die Kosten für Verpackung, Fracht, Abladung, Transport und Aufstellung, Versicherung, Demontage, Montage, Lieferung von Ersatzteilen, Zubehörteilen und Reparaturen einschließlich aller Forderungen aus Nichterfüllung, aus Verträgen, aus Darlehen und entgangenem Gewinn, ebenso die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung und von Interventionen im Falle einer Pfändung der Liefergegenstände durch Dritte. Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur Bezahlung der Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, als auch künftig entstehender Forderungen im Sinne eines Kontokorrentsaldos, vor. Soweit der Kunde den Liefergegenstand mit einer anderen Sache verbindet, geschieht das nur zu einem vorübergehenden Zweck. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für den Verkäufer. Verbindet, verarbeitet oder vermischt der Kunde endgültig, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltssache zu dem Endpreis der neuen Sache, das Miteigentum gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedienungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, vor voller Bezahlung die gelieferten Waren ganz oderteilweise zu veräußern. Geschieht das dennoch, so werden die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand des Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes war. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf gelieferte Werkzeuge, Zubehör- und Ersatzteile. Sofern diese allerdings auf Kosten des Kunden anderweitig beschafft worden sind, ist der Kunde berechtigt, diese bei Ausübung des Eigentumsvorbehalts auszubauen. Der Verkäufer ist berechtigt, solange Eigentumsvorbehalt besteht, die Räume, in denen sich die Liefergegenstände befinden, zu betreten oder von seinen Angestellten oder Beauftragten betreten zu lassen, ferner, im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand an sich zu nehmen und fortzuschaffen oder dessen Absendung zu verlanden. Die Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen. Soweit das Eigentum vorbehalten ist, muss der Kunde die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten gegen jegliche Schäden versichert halten. Im Falle eines Unterganges oder einer Beschädigung des Liefergegenstandes gilt der Anspruch des Kunden gegen die Versicherungsgesellschaft als an den Verkäufer abgetreten. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde. Wird der Liefergegenstand zugunsten Dritten gepfändet oder durch Dritte beeinträchtigt, ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu verständigen. Die Kosten der Intervention, die dem Verkäufer entstehen, fallen dem Kunden zur Last. Der Verkäufer erkennt nicht nur ausdrücklich an, sondern vereinbart mit dem Verkäufer, dass die Vorbehaltsware bis zur Erfüllung des Sicherungszwecks mit Grund und Boden nur zu einem vorübergehenden Zweck verbunden wird. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass sie beide vor Erfüllung des Sicherungszwecks nicht den Willen haben, die Vorbehaltswarte anders als zu einem vorübergehenden Zweck mit Grund und Boden zu verbinden. Die mit Grund und Boden verbundene Vorbehaltsware soll also erst dann in das Eigentum des Kunden übergehen, wenn der Sicherungszweck erreicht ist.


7) Mängelhaftung


7.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.


7.2 Abweichend hiervon gilt bei gebrauchten Waren: gebrauchte Maschinen und Waren werden an Unternehmer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Die Verkürzung der Haftungsdauer auf ein Jahr gilt jedoch nicht


– für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,


– für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, sowie


– für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.


7.3 Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang. Der Verkäufer haftet zunächst nur darauf, dass er nach seiner Wahl defekte Teile ausbessert oder völlig neu liefert. Die Rechte gemäß § 437 BGB wegen Nichterfüllung entstehen an Unternehmer dann, wenn eine dreimalige Nachbesserung an ein und der derselben Fehlerquelle nicht zur Mangelfreiheit führt. Schadenersatz – und Aufwendungsersatzansprüche bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und wenn Kardinalpflichten verletzt werden. Nach dreimaliger Nachbesserung hat der Kunde gegenüber dem Verkäufer das Recht zur einmaligen Neulieferung. Verändert der Kunde die Maschine durch An- und Umbauten, so entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche. Dies gilt auch bei unsachgemäßer Verwendung, fehlerhaften Montage, unfachmännischer Inbetriebnahme, Bedienungsfehler, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsstoffe und mangelnder Pflege. Entscheidet sich der Verkäufer für die Reparatur, ist hierfür vom Kunden ausreichend Zeit zugeben. Eine Ersatzvornahme durch den Kunden kommt nur nach Verzug nebst Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung oder dann in Frage, wenn die Maßnahme zur Abwendung von unmittelbarer Gefahr für die gelieferte Sache notwendig ist. Die Gewährleistung erlischt, wenn Instandsetzungsarbeiten von Dritten ohne Abstimmung mit dem Verkäufer durchgeführt werden. Ansprüche auf Ersatz von Schäden an der gelieferten Ware, Folgenschäden, Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit dem Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Beim Verbrauchsgüterkauf gelten die §§ 433 bis 435, 437, 439-443 BGB mit Ausnahme der Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr bei gebrauchten Maschinen und des Ausschlusses auf Schadenersatz. Beim Verkauf an Unternehmer sichert dieser zu, dass er nicht an Verbraucher weiterverkauft. Er stellt den Verkäufer von Ansprüchen und Aufwendungen, die er bei einem Rückgriff gemäß § 478 BGB entstehen, frei.


7.4 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.


8) Anwendbares Recht, Vertragssprache


8.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.


8.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.


8.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.


9) Gerichtsstand


Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.


10) Alternative Streitbeilegung


10.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr


Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.


10.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.


11) Schlussbestimmungen


Bestehende oder eintretende völlige oder teilweise Nichtigkeit eines Teils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zieht die Nichtigkeit des übrigen Teils nicht nach sich. Ein Abschluss aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen macht dieselben zum rechtsverbindlichen Bestandteil für alle weiteren Abschlüsse zwischen dem Verkäufer und Kunden, auch wenn sie für den einzelnen Teil nicht besonders vereinbart sind. Erfüllungsort für alle aus dem Vertrage folgenden Pflichten ist ohne Ausnahme der Sitz des Verkäufers.


Ochmann Holzbearbeitungsmaschinen GmbH          


Sitz: 97941 Tauberbischofsheim, Ernst-Bauer-Str. 3+5


Geschäftsführer: Arno Ochmann                    


Amtsgericht Mannheim, HRB 723195