Inhaltsübersicht
- Geltungsbereich, Kundenkreis und Einbeziehung
- Vertragsschluss, Angebote, Zwischenverkauf und Irrtümer
- Beschaffenheit, technische Angaben und gebrauchte Maschinen
- Preise, Nebenkosten und Zahlung
- Lieferung, Abholung, Demontage und Verladung
- Gefahrübergang, Versand und Transportschäden
- Eigentumsvorbehalt
- Inzahlungnahme
- Mängelrechte / Sachmängelhaftung
- Haftung
- Widerrufsrecht für Verbraucher
- Anwendbares Recht, Vertragssprache, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Alternative Streitbeilegung
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich, Kundenkreis und Einbeziehung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Verträge der Ochmann Holzbearbeitungsmaschinen GmbH („Verkäufer“) mit Kunden über neue und gebrauchte Holzbearbeitungsmaschinen, Zubehör, Ersatzteile sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen wie Besichtigung, Demontage, Verladung, Transport, Montage, Inbetriebnahme, Reparatur oder sonstige Serviceleistungen, soweit diese ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Diese AGB gelten nur, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Gegenüber Verbrauchern werden die AGB, die Verbraucherinformationen und eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers in Textform oder in sonstiger gesetzlich zulässiger Weise zur Verfügung gestellt.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefert oder leistet.
1.5 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, insbesondere Angaben in Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zustandsbeschreibung, Protokoll oder gesonderter Verbrauchervereinbarung, haben Vorrang vor diesen AGB.
1.6 Die Darstellung von Maschinen oder Leistungen auf der Internetseite des Verkäufers, in Anzeigen, Listen, Katalogen oder sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Über die Internetseite des Verkäufers können keine Verträge unmittelbar abgeschlossen werden; sie dient der Information und der unverbindlichen Kontaktaufnahme.
2. Vertragsschluss, Angebote, Zwischenverkauf und Irrtümer
2.1 Der Kunde kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, über ein Kontaktformular, postalisch oder auf anderem Wege eine unverbindliche Anfrage an den Verkäufer richten. Eine solche Anfrage verpflichtet weder den Kunden noch den Verkäufer zum Abschluss eines Vertrags.
2.2 Sämtliche Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Zwischenverkauf, Änderungen, Irrtümer, Schreib-, Druck-, Rechen-, Übermittlungs- und technische Fehler bleiben bis zum Vertragsschluss vorbehalten. Gesetzliche Anfechtungsrechte bleiben unberührt.
2.3 Eine Bestellung oder Annahmeerklärung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer dieses Angebot in Textform annimmt, insbesondere durch Auftragsbestätigung, ausdrückliche Annahmeerklärung, Rechnung, Zahlungsaufforderung, Übergabe der Ware oder Auslieferung der Ware.
2.4 Bei Verbrauchern nimmt der Verkäufer ein Angebot des Kunden regelmäßig durch eine gesonderte Auftragsbestätigung an. Verbraucher erhalten die für sie bestimmten Informationen, Hinweise und Unterlagen gesondert; diese werden in der Auftragsbestätigung und/oder den Vertragsunterlagen wiederholt oder konkretisiert.
2.5 Telefonische oder mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen werden aus Nachweisgründen in Textform bestätigt. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von ihrer Form vorrangig, soweit sie nachweisbar getroffen wurden.
2.6 Als mitverkauftes Zubehör, Werkzeug, Ersatzteil, Dokumentation, Schutzeinrichtung oder sonstiger Gegenstand gilt nur, was im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Rechnung oder in einer Zustandsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt ist.
2.7 Angaben zu Inzahlungnahmen, Reservierungen oder Preisnachlässen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie in Textform bestätigt werden.
3. Beschaffenheit, technische Angaben und gebrauchte Maschinen
3.1 Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die Angaben im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Rechnung, in der Zustandsbeschreibung, in einem Besichtigungs- oder Übergabeprotokoll sowie in etwaigen ausdrücklich vereinbarten Anlagen.
3.2 Technische Daten, Baujahr, Betriebsstunden, Maße, Gewicht, Leistungsangaben, Abbildungen, Videos, Zeichnungen und sonstige Beschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheitsangabe oder Garantie bezeichnet werden.
3.3 Gebrauchte Maschinen werden in dem Zustand verkauft, der in der jeweiligen Zustandsbeschreibung, im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Vertragsunterlagen beschrieben ist. Alter, bestimmungsgemäßer Gebrauch, übliche Gebrauchsspuren, Verschleiß und optische Abnutzung sind bei gebrauchten Maschinen zu berücksichtigen.
3.4 Gegenüber Verbrauchern gelten Abweichungen einer gebrauchten Ware von den objektiven Anforderungen nur dann als vereinbarte Beschaffenheit, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hierüber informiert wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Eine solche gesonderte Vereinbarung kann insbesondere in einer Zustandsvereinbarung für gebrauchte Maschinen erfolgen.
3.5 Eine Garantie übernimmt der Verkäufer nur, wenn sie ausdrücklich in Textform als „Garantie“ bezeichnet wird. Herstellerangaben, Werbeaussagen, Prospekte, Fotos oder Vorführungen begründen keine Garantie des Verkäufers.
3.6 Der Kunde hat besondere Anforderungen an den Verwendungszweck, den Aufstellort, Anschlusswerte, Raumverhältnisse, Sicherheitsanforderungen, behördliche Anforderungen oder sonstige Einsatzbedingungen rechtzeitig vor Vertragsschluss mitzuteilen. Zwingende gesetzliche Pflichten des Verkäufers, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.
4. Preise, Nebenkosten und Zahlung
4.1 Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben.
4.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten Preise bei neuen Maschinen ab Werk und bei gebrauchten Maschinen ab Standort der Maschine. Kosten für Verpackung, Demontage, Verladung, Transport, Transportversicherung, Abladen, Einbringung, Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme, Entsorgung, Reisezeiten, Zölle, Einfuhrabgaben oder sonstige Nebenleistungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart und ausgewiesen sind.
4.3 Gegenüber Verbrauchern werden zusätzlich anfallende Liefer-, Versand-, Transport-, Verpackungs-, Demontage-, Montage- oder sonstige Kosten vor Vertragsschluss gesondert mitgeteilt, soweit diese Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können. Sind solche Kosten im Einzelfall nicht im Voraus berechenbar, wird auf ihr mögliches Anfallen hingewiesen.
4.4 Die verfügbaren Zahlungsarten, Zahlungstermine und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung. Ist Vorkasse vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Vertragsschluss fällig, sofern kein späterer Fälligkeitstermin vereinbart ist. Vor vollständigem Zahlungseingang ist der Verkäufer nicht verpflichtet, mit Demontage, Verpackung, Verladung, Versand, Übergabe oder sonstigen kostenpflichtigen Nebenleistungen zu beginnen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.6 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
4.7 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich beeinträchtigen und durch die die Zahlung gefährdet erscheint, darf der Verkäufer ausstehende Lieferungen oder Leistungen von Vorauszahlung oder angemessener Sicherheit abhängig machen. Leistet der Kunde nach angemessener Fristsetzung weder Vorauszahlung noch Sicherheit, kann der Verkäufer im gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag zurücktreten.
5. Lieferung, Abholung, Demontage und Verladung
5.1 Liefer- und Leistungsumfang, Lieferadresse, Standort, Abholort, Lieferart, Transportart, Demontage, Verladung, Montage und Inbetriebnahme richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung in Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung.
5.2 Liefer- und Abholtermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Lieferfristen, soweit keine konkrete Lieferzeit vereinbart wurde.
5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn der Verkäufer durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, vorübergehend an der rechtzeitigen Lieferung oder Leistung gehindert ist. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Materialmangel sowie nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung, sofern der Verkäufer diese nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer informiert den Kunden unverzüglich über solche Umstände. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
5.4 Bei vereinbarter Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht. Der Kunde hat die Ware innerhalb der vereinbarten Frist, hilfsweise innerhalb einer angemessenen Frist nach Bereitstellungsmitteilung, abzuholen. Holt der Kunde die Ware trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht ab, kann der Verkäufer angemessene Lagerkosten und sonstige hierdurch entstehende Mehrkosten verlangen. Weitere gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
5.5 Demontage, Verladung, Verpackung, Transport, Abladen, Einbringung, Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme schuldet der Verkäufer nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ist vereinbart, dass der Kunde selbst oder durch Dritte demontiert, verlädt, abholt oder transportiert, hat der Kunde für eine fachgerechte, sichere und ordnungsgemäße Durchführung zu sorgen und die dafür anfallenden Kosten zu tragen.
5.6 Schäden, Mehrkosten oder Verzögerungen, die durch vom Kunden zu vertretende unzureichende Vorbereitung, fehlende Zufahrtsmöglichkeiten, fehlende Hilfsmittel, fehlende Genehmigungen, unzutreffende Angaben, nicht rechtzeitige Abholung oder nicht fachgerechte Demontage, Verladung oder Einbringung entstehen, trägt der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit der Kunde die Umstände zu vertreten hat.
5.7 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Gegenüber Verbrauchern entstehen durch Teillieferungen keine zusätzlichen Kosten, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
5.8 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern, Bankgebühren oder Wechselkursgebühren. Diese Kosten trägt der Kunde, soweit sie nicht vom Verkäufer zu vertreten sind und soweit der Kunde vor Vertragsschluss hierüber ordnungsgemäß informiert wurde, sofern eine solche Information gesetzlich erforderlich ist.
6. Gefahrübergang, Versand und Transportschäden
6.1 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder an einen von ihm benannten Dritten über. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person selbst beauftragt hat und der Verkäufer dem Verbraucher diese Person zuvor nicht benannt hat; in diesem Fall geht die Gefahr mit Übergabe an diese Person über.
6.2 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Versendung mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Bei vereinbarter Abholung geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden oder dessen Beauftragten, spätestens jedoch mit Eintritt des Annahmeverzugs, auf den Unternehmer über.
6.3 Eine Transportversicherung wird nur abgeschlossen, wenn dies vereinbart ist. Die Kosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechte von Verbrauchern bei Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports bleiben unberührt.
6.4 Verbraucher werden gebeten, Waren mit offensichtlichen Transportschäden möglichst sofort beim Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer unverzüglich zu informieren. Kommt ein Verbraucher dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Rechte.
6.5 Unternehmer haben Transportschäden, Fehlmengen oder äußerlich erkennbare Mängel bei Ablieferung unverzüglich auf den Transportpapieren zu vermerken, Beweise zu sichern und den Verkäufer unverzüglich zu informieren. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gegenüber Verbrauchern bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
7.2 Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
7.3 Ein Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Unternehmer tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Unternehmer bleibt bis zum Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.
7.4 Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch einen Unternehmer erfolgt für den Verkäufer als Hersteller im Sinne des Eigentumsvorbehalts, ohne dass hieraus Verpflichtungen des Verkäufers entstehen. Entsteht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung eine neue Sache, erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache. Der Unternehmer verwahrt das Miteigentum unentgeltlich für den Verkäufer.
7.5 Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, insbesondere bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Beeinträchtigung. Der Kunde hat Dritte auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.
7.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, gibt der Verkäufer auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers frei.
8. Inzahlungnahme
8.1 Eine Inzahlungnahme von Maschinen oder sonstigen Gegenständen des Kunden erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung in Textform.
8.2 Der Kunde versichert, dass er zur Übertragung der in Zahlung genommenen Sache berechtigt ist, dass die Sache frei von Rechten Dritter ist, soweit nichts anderes offengelegt wurde, und dass ihm bekannte Mängel, Schäden, Unfälle, fehlende Teile oder sonstige wertbildende Umstände vollständig mitgeteilt wurden.
8.3 Weicht der tatsächliche Zustand der in Zahlung genommenen Sache wesentlich von den Angaben des Kunden oder der Bewertungsgrundlage ab, kann der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Anpassung, Nacherfüllung, Schadensersatz oder Rücktritt verlangen, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
8.4 Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.
9. Mängelrechte / Sachmängelhaftung
9.1 Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Diese AGB beschränken die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern nicht, soweit nicht eine gesetzlich zulässige und ausdrücklich gesondert vereinbarte Abweichung vorliegt.
9.2 Bei gebrauchten Waren kann gegenüber Verbrauchern die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt werden, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hierüber informiert wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Verbrauchers, nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht bei Arglist, nicht bei Übernahme einer Garantie und nicht für sonstige Ansprüche, für die zwingend längere gesetzliche Fristen gelten.
9.3 Bei gebrauchten Maschinen werden bekannte Mängel, fehlendes Zubehör, Abweichungen von objektiven Anforderungen, Verschleißzustände oder sonstige Besonderheiten gegenüber Verbrauchern in einer gesonderten Zustandsvereinbarung oder in einer gleichwertigen gesonderten Erklärung beschrieben und nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich und gesondert bestätigt.
9.4 Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren ein Jahr ab Ablieferung, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften längere Fristen vorsehen. Gebrauchte Waren werden an Unternehmer unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
9.5 Die Einschränkungen nach Ziffer 9.4 gelten nicht bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für sonstige Ansprüche, die gesetzlich nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden dürfen.
9.6 Gegenüber Unternehmern entscheidet der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung, ob ein Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt wird. Der Unternehmer hat dem Verkäufer die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Unternehmer die weiteren gesetzlichen Rechte nach Maßgabe dieser AGB zu.
9.7 Ist der Kunde Kaufmann, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Unterlässt der Kaufmann die ordnungsgemäße und rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB als genehmigt.
9.8 Keine Mängelrechte bestehen, soweit der Mangel auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, unfachmännische Inbetriebnahme, Bedienungsfehler, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsstoffe, mangelnde Pflege oder Wartung, natürliche Abnutzung, eigenmächtige Änderung oder nicht abgestimmte Fremdreparatur zurückzuführen ist. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit der Verkäufer nachweist, dass der betreffende Umstand für den Mangel ursächlich war.
9.9 Rechte des Kunden wegen einer ausdrücklich übernommenen Garantie, wegen arglistig verschwiegener Mängel oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleiben unberührt.
10. Haftung
10.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten des Verkäufers.
10.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
11.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
11.2 Unternehmern wird kein gesetzliches oder freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
11.3 Soll der Verkäufer auf ausdrücklichen Wunsch eines Verbrauchers bereits während einer laufenden Widerrufsfrist mit Dienstleistungen wie Demontage, Montage, Reparatur, Transportorganisation oder sonstigen Serviceleistungen beginnen, werden die hierfür erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers gesondert eingeholt. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
11.4 Bei nicht paketversandfähigen Waren, insbesondere Maschinen, werden Verbraucher in der Widerrufsbelehrung oder in den Verbraucherunterlagen über die unmittelbaren Rücksendekosten oder deren geschätzte Höhe informiert, soweit der Verbraucher diese Kosten zu tragen hat.
12. Anwendbares Recht, Vertragssprache, Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
12.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.
12.4 Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist gegenüber Unternehmern der Sitz des Verkäufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
12.5 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Verkäufers. Gleiches gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
13. Alternative Streitbeilegung
13.1 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
13.2 Soweit nach Entstehen einer Streitigkeit zusätzliche gesetzliche Informationspflichten bestehen, erfüllt der Verkäufer diese im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags ergeben sich aus den jeweiligen individuellen Vereinbarungen der Parteien. Diese AGB begründen keine automatische Einbeziehung in künftige Verträge; sie gelten für künftige Verträge nur, soweit sie jeweils wirksam einbezogen werden oder eine wirksame Rahmenvereinbarung besteht.
Anbieterangaben
Ochmann Holzbearbeitungsmaschinen GmbH
Ernst-Bauer-Str. 3+5, 97941 Tauberbischofsheim
Telefon: +49 9341 1776
E-Mail: info@ochmann-maschinen.de
Geschäftsführer: Arno Ochmann
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, HRB 723195